Erasmus+ für dein Auslandspraktikum

Du bist an der Hochschule  immatrikuliert, hast ein Praktikum innerhalb Europas gefunden und hast bei Beginn deines geplanten Auslandspraktikums mindestens ein Studienjahr abgeschlossen? Dann kannst du dich für das Erasmus+ Förderprogramm bewerben.

Dein Mobilitätszuschuss

  • Ländergruppe 1: 750 €/Monat für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Ländergruppe 2 und 3: 690 €/Monat für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 

Hinweis: Praktika in Großbritannien werden nicht mehr gefördert. 

Zusätzliche Top-ups für bestimmte Studierende: 

  • Grünes Reisen:(Reisen per Bahn/Bus/Carpooling) – bis zu 6 geförderte Reisetage
  • Studierende mit Kind: 250 €/Monat zusätzlich
  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: bis zu 250 €/Monat zusätzlich oder bis zu 15.000 € pro Semester für zusätzliche Kosten
  • Erstakademiker und erwerbstätige Studierende: 250 €/Monat zusätzlich

Ablauf des Bewerbungsprozesses

Sie finden alle notwendigen Dokumente im letzten Punkt "Dokumente“

Vor deinem Auslandspraktikum:

  • Bewerbung und Nominierung: Bewerbe dich über deine Fakultät und lasse dich an der Partnerhochschule nominieren.
  • Dokumente einreichen: Reiche das Online Learning Agreement (OLA – Manual im letzten Punkt "Dokumente“), das Erasmus+ Grant Agreement und die  Versicherungserklärung beim Erasmus Office ein.
  • Nach Einreichung werden 70 % des Mobilitätszuschusses vor Abreise ausgezahlt. 

Während deines Auslandspraktikums

  • Arrival Form: Lass dir deine Ankunft von der Gastuniversität bestätigen.
  • Falls du deine Kurswahl ändern möchtest, aktualisiere das Online Learning Agreement entsprechend. 

Nach deinem Auslandspraktikum

  • Schicke den Erasmus+ confirmation letter  an die Erasmus-Koordinatorin.

Sie erhalten automatisch einen Link zum EUSurvey am Ende Ihrer Mobilität per E-Mail. Sie müssen den Abschlussfragebogen ausfüllen.

Gut zu wissen!

FAQ

Je nach Studiengang unterschiedlich, Info gibt’s vom Praktikantenamt in deiner Fakultät oder von der Studiengangsleitung. Für ein Graduiertenpraktikum bewirb‘ dich solange du noch immatrikuliert bist, das Praktikum selbst kann dann bis zu 12 Monate nach der Graduierung dauern.

Folgende Praktika sind möglich: Pflichtpraktika, freiwillige Praktika oder Graduiertenpraktika innerhalb von 12 Monaten nach der Graduierung.